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Wir betreuen Sie und Ihr Unternehmen in allen Bereichen zum Thema

  • Steuern
  • Jahresabschlüsse
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung


Eine unserer Spezialisierung liegt in der Beratung von Heilberufen. Dank unserer Branchenkenntnisse, speziellen Auswertungen und Analysen gehört die ADVISA Bad Homburg Steuerberatungsgesellschaft mbH zu den bekanntesten Beratern für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Apotheken, Pflegediensten & viele mehr.


Wir unterstützen Sie daneben bei

  • Existenzgründungen
  • Firmen- und Praxisübernahmen
  • Umstrukturierungen bestehender Unternehmen
  • der Optimierung und Umsetzung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Vorhaben


Uns ist wichtig, dass Sie als Mandant eine kompetente und intensive Beratung erhalten und auf Sie individuell eingegangen wird. Dies wird durch ständige Fortbildungen, einer digitalen Kanzleikommunikation (inklusive digitalem Belegaustausch) sowie einem breiten Expertennetzwerk ermöglicht.

Aktuelles & Steuernews


Unsere ETL-Depesche ...
17. Juli 2024
8. November 2023
Besteuerung einer aufgeschobenen Altersrente
8. November 2023
Möchten Sie negative Kapitaleinkünfte mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen, die bei einem anderen Geldinstitut angefallen sind, geht das nur über die Einkommensteuererklärung. Dafür brauchen Sie eine sogenannte Verlustbescheinigung Ihrer Bank, die Sie bis spätestens 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragen müssen. Nur wenn der Antrag rechtzeitig bei der Bank vorliegt, erstellt diese neben einer Steuerbescheinigung auch eine separate Verlustbescheinigung über die angefallenen Verluste. Um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten von Anlagen bei verschiedenen Banken zu erreichen, füllen Sie die Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP aus. Gleichzeitig setzt die Bank den Verlustverrechnungstopf auf null zurück, damit es nicht zu einer doppelten Verlustberücksichtigung kommen kann. Ein Verlustvortrag in die Zukunft entfällt. Kapitalanlage: Verlustverrechnung bei Ehepaaren Eine Verlustbescheinigung müssen auch Ehepaare beantragen, die bei verschiedenen Banken Kapitalanlagen haben und daraus sowohl Gewinne als auch Verluste erzielen. Auch in diesen Fällen führt das Finanzamt nur dann eine Verlustverrechnung durch, wenn eine Verlustbescheinigung vorliegt. Ehegatten, die bei derselben Bank Gewinne und Verluste erzielt haben, müssen nicht unbedingt eine Verlustbescheinigung beantragen. Es reicht aus, wenn Sie bis spätestens 31.12.2023 einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilten – selbst wenn er nur über null Euro ist. Hinweis: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar: verfassungswidrig? Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden – und nicht mit den Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen. Das hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Ein auch für Kleinaktionäre wichtiges Thema!
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Unsere Leistungen


Steuerberatung &

-erklärung

Wir ermitteln für Sie die Steuerbelastung für das noch laufende Jahr sowie das vergangene Steuerjahr.

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Finanz-

buchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist sehr umfassend und beinhaltet unzählige Tätigkeiten, die wir für Sie gerne übernehmen.

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Lohn-

buchhaltung

Die Lohnbuchhaltung wird zunehmend komplexer. Daher ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein.

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Existenz-

gründung

Wer ein Un­ter­neh­men grün­det, will seine Vor­stel­lun­gen, Plä­ne und Ideen in die Tat um­set­zen und sich so eine Lebens­grund­lage schaf­fen, die für eine lang­fristi­ge Existenz­sicherung sorgt. Wir sind für Sie da.

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Jahresabschluss

Wir bieten Ihnen unser fachliches Know-how und unsere langjährige Erfahrung rund um den Jahresabschluss Ihres Unternehmens an.

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Unternehmens-

beratung

Durch unsere Spezialisierung und unsere Vernetzung mit anderen Experten aus verschiedenen Branchen können wir Sie bei Fragen nachhaltig unterstützen.

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